Gründungszuschuss verlängern als virtuelle Assistenz

Wenn du diesen Beitrag liest, hast du sicher den Gründungszuschuss erhalten und bereits deine ersten Monate als Frisch-Selbstständige/r hinter dir. Hierzu erst einmal: Herzlichen Glückwunsch!

Und nun zum Eigentlichen: In diesem Beitrag erkläre ich dir, wie du den Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit stellen kannst und gebe dir außerdem eins, zwei Tipps mit auf den Weg, so dass der Antrag bestenfalls auch direkt genehmigt wird.

Eine Vorlage für das Anschreiben, um den Antrag zu verlängern, findest du in meinem Businessplan-Paket.

Viel Spaß beim Lesen!

Grundlagen

Wie du sicherlich weißt, wird des Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit in zwei Phasen ausgeschüttet:

  • In der ersten Phase erhältst du 6 Monate lang die Summe, die auch deinem Arbeitslosengeld I entspricht, plus 300 EUR. Diese 300 EUR sind für deine Sozialversicherungsabgaben gedacht.
  • Sollte dein Gewerbe noch nicht profitabel genug sein, kannst du in der zweiten Phase einen Antrag auf Verlängerung stellen. Wenn dieser bewilligt wird, erhältst du für 9 weitere Monate einen Zuschuss von 300 EUR für deine Sozialversicherungen.

Die erste Phase läuft nach sechs Monaten automatisch aus.

Deshalb solltest du ca. vier Monate nach Gründung deines Unternehmens die Informationen für den Verlängerungs-Antrag zusammenstellen. Dann hast du die Chance auf 300 EUR für weitere neun Monate.

Auch diese Phase des Zuschusses ist steuerfrei, wird jedoch nicht für die Ermittlung der Beitragshöhe bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen.

Die Grundlagen und viele Infos zur Beantragung der ersten Phase habe ich dir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Wie und wann ist der Antrag für die 2. Phase zu stellen?

Ganz im Gegensatz zum ersten Antrag auf Gründungszuschuss, in welchem du bspw. einen kompletten Businessplan inklusive Lebenslauf und Finanzplanung vorbereiten und absegnen lassen musst, ist der Verlängerungsantrag formlos.

Es gibt keine offizielle Abgabe-Deadline. Empfohlen wird die Einreichung des Antrags ca. 3-4 Wochen vor Ende der ersten Phase. Den Antrag wesentlich früher abzugeben, macht nur wenig Sinn, da dein Sachbearbeiter so nicht genügend Daten über den bisherigen Verlauf deiner Selbstständigkeit hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Antragsformular erhältst du auf Anfrage von deinem Sachbearbeiter. Hier musst du beispielsweise Änderungen beim Wohnort, deiner Bankverbindung, von Art und Umfang der Tätigkeit oder eventuelle weitere nichtselbstständige Tätigkeiten aufgeführt werden.

Sobald du einen Antrag auf Verlängerung stellst, geht man natürlich davon aus, dass die ersten 6 Monaten nicht ganz so erfolgreich liefen, wie du es vielleicht vorab in deinem Business- und Finanzplan überlegt hattest. Das ist kein Problem, denn dafür gibt es ja die Möglichkeit zur Verlängerung der Unterstützung. Das ist jedoch der Grund dafür, dass du einen Bericht über die bisherigen Geschäftsvorhänge vorlegen musst 😉

Sei bei deinen Darlegungen ruhig ehrlich, jedoch nicht zu pessimistisch. Es ist viel wichtiger, deine Schwächen zu erkennen und auszumerzen anstatt sie unter den Tisch zu kehren. Ebenso hast du aber auch sicher in den letzen 5 Monaten deine Stärken erkannt – stelle diese gern heraus!

Offiziell wird gefordert, dass du Stellung zu den folgenden Bestandteilen der Existenzgründung nimmst. Das muss jedoch nicht einzeln aufgegliedert, sondern kann in einem Fließtext geschrieben werden.

Hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten
Wie schon beim Ursprungsantrag muss die geförderte Selbstständigkeit einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden haben und gegenüber anderen Tätigkeiten zeitlich überwiegen. Beschreibe hier am besten noch einmal kurz, was genau du machst und ob sich ggf. etwas in der Ausrichtung deiner Selbstständigkeit verändert hat.

Tipp:
In diesem Teil habe ich einen Export meines Toggl-Zeittracking-Tools mit eingesetzt, um zu zeigen, wie viele Stunden ich tatsächlich gearbeitet habe.

Intensive Geschäftstätigkeit, Rück- und Ausblick
Die bisherige und absehbare Geschäftstätigkeit muss erkennen lassen, dass du bereits jetzt oder in allernächster Zeit deinen Lebensunterhalt mit den Einkünften aus deiner Selbstständigkeit bestreiten kannst. Es sollte sich herauskristallisieren, dass du alles erdenklich Mögliche getan hast, um eine erfolgreiche Unternehmung zu führen.

Tipps:
Fasse zusammen, was genau du wann in welchem Umfang gemacht hast, um beispielsweise neue Aufträge an Land zu ziehen. Sind deine Website und deine Facebook-Business-Page eingerichtet und online? Wenn ja, wie viele Besucher erhalten sie? Bist du auf Job-Portalen angemeldet? Stellst du dich aktiv bei potentiellen Kunden vor?

Auch wenn es schwer fällt…In diesen Bericht gehört auch, was nicht so gut gelaufen ist – eben die Steine, die dir von Außen (oder manchmal auch von dir selbst) in den Weg gelegt worden sind. Gib zum Beispiel Kundengespräche an, die vielleicht nicht zum Vertragsabschluss geführt haben, aber für dich trotzdem hilfreich waren, um eventuelle Schwächen zu erkennen. Oder vielleicht hattest du Kunden, mit denen die Zusammenarbeit langfristig doch nicht geklappt hat.

Gehe dann auch auf künftige Aufträge und Maßnahmen ein. Hast du bereits Projekte in der Pipeline? Super! Schreib alles auf und zeig, wie bemüht du bist!

Dokumentierte Übersichten
Als letztes reichst du offizielle Belege für deine bisherige Geschäftstätigkeit ein. Das sind die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beziehungsweise eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), ergänzt um eine Umsatz- und Gewinnprognose sowie eine Übersicht der Auftragseingänge (Kundenliste).

Eine Vorlage für das Anschreiben, um den Antrag zu verlängern, findest du in meinem Businessplan-Paket.

Den Antrag einreichen

Den Antrag musst du postalisch an deinen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit schicken. In der Regel dauert die Begutachtung 7-14 Tage und du erhältst einen Bescheid, ob dein Verlängerungsantrag genehmigt wurde oder nicht.

Auch diese Phase läuft dann nach 9 Monaten automatisch aus und du musst im Nachgang keine weiteren Unterlagen einreichen.

Viel Erfolg!

Quelle: IHK Ulm